Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dein Winter. Dein Sport. Summit 2024

1. Veranstalter
Der „Dein Winter. Dein Sport. Summit 2024“ in Garmisch-Partenkirchen (nachfolgend „Summit 2024“) wird von der TOC Agentur für Kommunikation GmbH & Co. KG, Münchner Straße 150, D-83703 Gmund am Tegernsee, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 182686, Geschäftsführer Thomas Ammer, Tel.: +49 (0)8022 91 597 0, E-Mail: event@deinwinterdeinsport.de, (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) ausgerichtet.

2. Anmeldung
Zum „Summit 2024“ können Sie sich über das Online-Anmeldeformular registrieren. Der Vertrag über die Teilnahme am „Summit 2024“ kommt mit Zugang der Rechnung des Veranstalters bei Ihnen verbindlich zustande. Die Anmeldung ist bis zum 19. Juli 2024 möglich.

3. Teilnahmebedingungen
Sein Recht zur Kongress-Teilnahme kann der Teilnehmer vor Beginn des „Summit 2024“ mit Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragen. Die Ersatzperson muss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

4. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den genannten Preisen um Nettopreise. Die Nettopreise werden vom Teilnehmer zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer geschuldet.

5. Rücktritt, Kündigung
Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nicht. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

6. Zutrittskontrolle
Mit der zugesandten Rechnung muss sich der Teilnehmer beim erstmaligen Betreten des Kongresses legitimieren. Der Teilnehmer erhält dann einen auf ihn ausgestellten Kongressausweis und die Kongress-Unterlagen. Für die Dauer des „Summit 2024“ ist der Ausweis vom Kongressteilnehmer bei sich zu tragen und auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen.

7. Absage der Veranstaltung, Programmänderung
(1) Der Veranstalter hat das Recht, den „Summit 2024“ wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen bis spätestens 14.07.2024 und wegen höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophen, Streiks, Terrorwarnung etc.) sowie wegen vom Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeter behördlicher Anordnungen abzusagen. Die Teilnehmer werden darüber zeitnah informiert und erhalten bereits einbezahlte Teilnahmegebühren zurück.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, bei Verhinderung von maßgeblichen Referenten den Programmablauf des „Summit 2024“ zu ändern, insbesondere wenn dies erforderlich ist, um möglichst viele der vorgesehenen Programmpunkte des „Summit 2024“ stattfinden zu lassen. Dabei wird der Veranstalter Rücksicht auf die Belange der Teilnehmer nehmen. Die Teilnehmer werden darüber zeitnah informiert. Bei nicht nur unwesentlichen Programmänderungen besteht für den Teilnehmer ein Kündigungsrecht.

8. Haftungsausschluss-Haftungsbegrenzung
(1) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit. Vertragliche Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist diejenige Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Die Haftung für nur fahrlässig aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden und für die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten des Veranstalters ist der Höhe nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber dem Teilnehmer auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

9. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Foto-, Video- oder Audioaufnahmen während der Veranstaltung bzw. von einzelnen Vorträgen, Workshops und Podiumsrunden zu erstellen.
(2) Der Veranstalter wird vom „Summit 2024“ und seinen Teilnehmern Foto-, Audio- (z.B. Interviews) und Videoaufnahmen durchführen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er bei solchen Foto-, Interview- und Videoaktionen fotografiert bzw. gefilmt wird und der Veranstalter die Rechte an den Bildern erwirbt. Die Fotos und Filme können vom Veranstalter ohne weitere Ansprüche des Teilnehmers für spätere Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden.
(3) Ist der Teilnehmer nicht damit einverstanden, während der Veranstaltung fotografiert, interviewt oder gefilmt zu werden, so hat er dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter in Textform (z.B. schriftlich, per E-Mail an event@deinwinterdeinsport.de) mitzuteilen. Er kann dann vom Veranstalter darauf verwiesen werden, seinen Aufenthalt beim „Summit 2024“ auf bestimmte Bereiche, von denen keine Foto-, Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden, zu beschränken.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist München.