Bayerischer Skiverband reicht mit Unterstützung des Deutschen Skiverbandes beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen das Ski-Alpin-Vebot ein

Auslöser für die eingereichte Klage des Bayerischen Skiverbandes war die Anordung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Skilifte in Bayern, die für den Trainingsbetrieb Ski Alpin für Kinder und Jugendliche dienen, sollen jetzt wieder schließen. Noch am 08.03.2021 wurde in Bayern kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel in Gruppen wieder erlaubt.

Der Bayerische Skiverband klagt, da in dessen Augen das Staatsministerium den vereinsbasierten Trainingsbetrieb in Kleingruppen, mit der Nutzung der Skilifte als Freizeitanlage gleich stellt. Zusätzlich fordert der Bayerische Skiverband dadurch eine Gleichberechtigung aller Sportarten im vereinsbasierten Trainingsbetrieb.

Das Unverständnis und die Enttäuschung sind groß, denn gerade durch den dritten Öffnungsschritt am 08.03.2021 war wieder Zuversicht bei Verbänden und Vereinen, Bergbahnen, Eltern etc. vorhanden.
Die Hoffnung, den Kindern und Jugendlichen nach Monaten im Vereinssport-Lockdown endlich wieder eine vernünftige Perspektive aufzuzeigen um ihnen ihren jeweiligen Sport unter Einhaltung der Corona-Regeln wieder zu ermöglichen, ist weiterhin vorhanden. Denn gerade für Kinder und Jugendliche ist der Sport kein Nice-to-have sondern ein MUST-have!

Pressebericht Bayerischer Skiverband

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