Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dein Winter. Dein Sport. SnowTalks

1. Veranstalter
Die „Dein Winter. Dein Sport. SnowTalks“ in Oberstdorf (nachfolgend „SnowTalks“) werden von der TOC Agentur für Kommunikation GmbH & Co. KG, Münchner Straße 150, D-83703 Gmund am Tegernsee, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 182686, Geschäftsführer Thomas Ammer, Tel.: +49 (0)8022 91 597 0, E-Mail: event@deinwinterdeinsport.de, (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) ausgerichtet.

2. Anmeldung
Zu den „SnowTalks“ können Sie sich über das Online-Anmeldeformular registrieren. Der Vertrag über die Teilnahme an den „SnowTalks“ kommt mit Zugang der Rechnung des Veranstalters bei Ihnen verbindlich zustande. Die Anmeldung ist bis zum 14. März 2025 möglich.

3. Teilnahmebedingungen
Sein Recht zur Veranstaltungs-Teilnahme kann der Teilnehmer vor Beginn der „SnowTalks“ mit Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragen. Die Ersatzperson muss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

4. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den genannten Preisen um Nettopreise. Die Nettopreise werden vom Teilnehmer zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer geschuldet.

5. Rücktritt, Kündigung
Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nicht. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

6. Zutrittskontrolle
Mit der zugesandten Rechnung muss sich der Teilnehmer beim den „SnowTalks" legitimieren.

7. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter hat das Recht, die „SnowTalks“ wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen bis spätestens 14.03.2025 und wegen höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophen, Streiks, Terrorwarnung etc.) sowie wegen vom Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeter behördlicher Anordnungen abzusagen. Die Teilnehmer werden darüber zeitnah informiert und erhalten bereits einbezahlte Teilnahmegebühren zurück.

8. Haftungsausschluss-Haftungsbegrenzung
(1) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit. Vertragliche Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist diejenige Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Die Haftung für nur fahrlässig aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden und für die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten des Veranstalters ist der Höhe nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber dem Teilnehmer auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der Veranstalter wird von den „SnowTalks“ und seinen Teilnehmern Foto-, Audio- (z.B. Interviews) und Videoaufnahmen durchführen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er bei solchen Foto-, Interview- und Videoaktionen fotografiert bzw. gefilmt wird und der Veranstalter die Rechte an den Bildern erwirbt. Die Fotos und Filme können vom Veranstalter ohne weitere Ansprüche des Teilnehmers für spätere Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden.
(2) Ist der Teilnehmer nicht damit einverstanden, während der Veranstaltung fotografiert, interviewt oder gefilmt zu werden, so hat er dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter in Textform (z.B. schriftlich, per E-Mail an event@deinwinterdeinsport.de) mitzuteilen. Er kann dann vom Veranstalter darauf verwiesen werden, seinen Aufenthalt bei den „SnowTalks“ auf bestimmte Bereiche, von denen keine Foto-, Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden, zu beschränken.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist München.